Dokumentation: Vorschlag zur Schaffung eines Europäischen Zentrums gegen Vertreibungen

Europäisches Netzwerk gegen Vertreibungen

Seit dem Ende des Kommunismus und den Kriegen im ehemaligen Jugoslawien erfährt die Geschichte der Vertreibungen in Europa wieder eine gesteigerte öffentliche Aufmerksamkeit. Zahlreiche Publikationen, internationale Symposien und Konferenzen widmen sich diesem Thema, ein wachsendes Bedürfnis der Bevölkerung nach Aufklärung und Aufarbeitung der europäischen Vertreibungsgeschichte lässt sich beobachten. Dies gilt nicht nur für Deutschland, sondern auch für andere europäische Staaten, insbesondere in Ostmittel- und Osteuropa.

Für den Historiker Norman Naimark ist die europäische Geschichte des 20. Jahrhunderts die Geschichte von Vertreibungen. Besonders durch den vom verbrecherischen Nazi-Regime entfesselten 2. Weltkrieg und in seiner Folge wurden viele Millionen Menschen vertrieben und deportiert. Erst jüngst wurden im ehemaligen Jugoslawien weit mehr als eine Million Menschen wegen ihrer ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit vertrieben oder ermordet, die Politik der so genannten „ethnischen Säuberung“ hat unsäglich viel Leid über die Bevölkerung gebracht. Das Elend dieser Ereignisse ist heute noch spürbar, hunderttausende von Flüchtlingen warten auf die Rückkehr in ihre teilweise zerstörte Heimat.

Zwar wurden Vertreibungen und Zwangsumsiedlungen von Diktatoren wie Hitler und Stalin und jüngst von Slobodan Milosevic angeordnet. Aber auch Demokraten, wie Churchill und Roosevelt, akzeptierten, dass durch ethnische Homogenisierung politische Stabilität geschaffen werden sollte. Das lehnt die internationale Gemeinschaft heute ab. Gerade die furchtbaren Ereignisse im ehemaligen Jugoslawien haben den internationalen Konsens gestärkt, ethnische Säuberungen nicht zu akzeptieren. Der Wille, dass so etwas nie wieder geschehen darf, ist heute international verbreitet.

In vielen Regionen Europas wirken Vertreibungen, ethnische Säuberungen, Deportationen und Zwangsumsiedlungen heute noch nach. In Mitteleuropa gilt dies besonders für die durch den 2. Weltkrieg verursachten Vertreibungen. Insbesondere im deutsch-polnischen Verhältnis ist es in den letzten beiden Jahren wegen dieser Geschichte und trotz einer sehr intensiven Versöhnungsphase seit den Umbrüchen 1989/90 zu Irritationen gekommen. Im Sommer 2004 forderte bspw. der polnische Sejm die Regierung auf, mit Deutschland Gespräche über Reparationen zu führen. Auch sind die deutsch-tschechischen Beziehungen wegen der so genannten Beneš-Dekrete, welche die Vertreibung und Umsiedlung der Sudetendeutschen legitimierten, in den letzten Jahren immer wieder belastet worden. Dies wirkte sich sogar auf die Beitrittsprozess der Tschechischen Republik und Polens zu Europäischen Union aus. Auch das Europäische Parlament hatte sich dieser Problematik zugewandt.

Aber auch in anderen Teilen Europas spielt die Vergangenheit und Vertreibungen von Menschen von Haus und Hof eine wichtige Rollen in den bilateralen Beziehungen. Dies gilt zum Beispiel für das türkisch-armenische oder das polnisch- ukrainische Verhältnis oder die Beziehungen vieler ehemaliger Sowjetrepubliken zum heutigen Russland.

Das Thema der Vertreibungen und Zwangsaussiedlungen ist mit vielen Emotionen behaftet und wird immer wieder Misstrauen wecken, solange wir es nicht gemeinsam, in Offenheit und unter Beachtung der jeweiligen Kontexte und Ursachen bearbeiten. Hier muss politisch etwas geschehen! In der Auseinandersetzung z.B. mit der Geschichte des Totalitarismus des 20. Jahrhunderts ist dies anders. Obwohl hier noch viel getan werden muss, so gründet sich nach dem Fall des Kommunismus das gemeinsame politische Selbstverständnis in Deutschland und Ostmitteleuropa auf einem antitotalitären Konsens. Darüber gibt es keinen Streit. Wenn es uns jedoch gelänge, nicht nur insbesondere den Zweiten Weltkrieg und die Massenvernichtungen der Nationalsozialisten, sondern auch die Vertreibungsgeschichte Europas gemeinsam aufzuarbeiten, ohne sie gegen den anderen auszuspielen, dann wäre dies ein großer Schritt in unsere gemeinsame Zukunft.

Wichtige Voraussetzung für das Gelingen solcher gemeinsamer Bemühungen ist, dass dieser Prozess nicht mit politischen Forderungen und Bedingungen belastet wird. Dies würde den mit der öffentlichen Diskussion verbundenen gesellschaftlichen Heilungsprozess nicht nur stören, sondern zerstören.

II. Ausgangspunkt der Diskussion in Deutschland und Polen

Seit geraumer Zeit wird insbesondere in Deutschland und seinen östlichen Nachbarländern über das Projekt „Zentrum gegen Vertreibungen“ des Bund der Vertriebenen (BdV) diskutiert. Im Jahr 2000 hat der BdV in Deutschland diese gleichnamige Stiftung gegründet, durch welche in Berlin ein Zentrum als Museum, Mahnmal und Forschungsstätte in erster Linie für die deutschen Vertriebenen errichtet werden soll. In Wechselausstellungen soll auch auf andere Vertreibungen des 20. Jahrhunderts verwiesen werden.

Der Deutsche Bundestag hat im Mai 2002 dieses Projekt abgelehnt und beschlossen, das Thema der Vertreibungen grundsätzlicher zu bearbeiten und einen europäischen Dialog mit den europäischen Nachbarn darüber anzuregen. Ziel sollte sein, eine gemeinsame Konzeption für ein “Europäisches Zentrum gegen Vertreibungen” zu erarbeiten.

Um diesen grenzüberschreitenden Dialog zu befördern, initiierte ich ein Jahr später im Juli 2003 nach dem Abschluss der Verhandlungen zur Erweiterung der Europäischen Union einen Aufruf „Gemeinsame Erinnerung als Schritt in die Zukunft. Für ein Europäisches Zentrum gegen Vertreibungen, Zwangsaussiedlungen und Deportationen – Geschichte in Europa gemeinsam aufarbeiten“. Dieser Aufruf haben mehr als 120 Persönlichkeiten aus Deutschland, Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakei und Ungarn unterschrieben, darunter viele hervorragende Wissenschaftler, die sowohl in Deutschland wie in den Nachbarländern zum Thema der Vertreibungen arbeiten. Der Aufruf hat eine lebhafte öffentliche Debatte in verschiedenen betroffenen Ländern ausgelöst.

Die beeindruckende Liste der Unterzeichner zeigte zweierlei:

Es gibt eine Bereitschaft vieler in Politik und Gesellschaft, in Deutschland wie bei den europäischen Nachbarn, diese unsere schwierige Geschichte gemeinsam zu bearbeiten, es besteht eine realistische Möglichkeit, eine gemeinsame Konzeption für ein solches “Europäisches Zentrum gegen Vertreibungen” zu erarbeiten.

Die Notwendigkeit, Vertreibungen auf europäischer Ebene gemeinsam zu bearbeiten ist mittlerweile auf zahlreichen wissenschaftlichen Konferenzen und Workshops deutlich bestätigt worden. In der Tat gibt es viele wissenschaftliche und gesellschaftliche Initiativen in diesem Bereich. Nur beispielhaft sei hier auf die deutsch-polnische sowie die deutsch-tschechisch-slowakische Historikerkommission verwiesen, die Polnische Robert-Schuman Stiftung, das Deutsche Polen-Institut, den deutsch-tschechischen Zukunftsfonds oder das „Collegium Bohemicum“ in Aussig und zahlreiche weitere regionale und lokale Akteure. Diese Liste ließe sich leicht erweitern.

Zwar ist die wissenschaftliche Forschung über die Vertreibungsgeschichte des 20. Jahrhunderts international relativ gut vernetzt. Ihre Ergebnisse und Erkenntnisse sind jedoch gesellschaftlich nicht präsent und verarbeitet, schon gar nicht über nationale Grenzen hinweg.

III. Politische Initiativen auf europäischer Ebene

Die Diskussionen wurden nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch auf politischer Ebene geführt. Zu nennen sind hier drei Initiativen:

1. die „Danziger Erklärung“ von Bundespräsident Johannes Rau und der polnische Staatspräsident, Aleksandre Kwasniewski vom 29. Oktober 2003;

2. die Gespräche auf der Ebene der Kulturminister Deutschlands, Polens, Tschechiens, Österreichs, der Slowakei und Ungarns im „Viségrad+2-Format“ über ein „Europäisches Netzwerk Erinnerung und Solidarität“;

3. die Aktivitäten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, insb. des Ausschusses für Migration, Flüchtlinge und Bevölkerung

Bundespräsident Johannes Rau und der polnische Staatspräsident, Aleksander Kwasniewski haben die Europäer in ihrer Danziger Erklärung vom 29. Oktober 2003 dazu aufgefordert, alle Fälle von Umsiedlung, Flucht und Vertreibung, die sich im 20. Jahrhundert in Europa ereignet haben, gemeinsam zu dokumentieren, um ihre Ursachen, ihre historischen Hintergründe und ihre vielfältigen Konsequenzen für die Öffentlichkeit verständlich zu machen: „Wir rufen dazu auf, einen solchen aufrichtigen europäischen Dialog über diese wichtige Frage, die unsere Vergangenheit und unsere gemeinsame Zukunft betrifft, zu führen, und erwarten, dass hoch angesehene Persönlichkeiten, Politiker und Vertreter der Zivilgesellschaft ihren Beitrag dazu leisten werden. Sie sollten auch Empfehlungen formulieren, in welchen Formen und Strukturen dieser Prozess einer europäischen Bestandsaufnahme und Dokumentation durchgeführt werden kann.“

In diesem Kontext hat die deutsche Kulturministerin, Christina Weiss, von der Notwendigkeit der Vernetzung bestehender Initiativen und Institutionen gesprochen, die grenzüberschreitend zu dem Thema Vertreibungen arbeiten. Diese Überlegung aufgreifend habe ich im Januar 2004 den Vorschlag gemacht, ein „Europäisches Netzwerk gegen Vertreibungen“ zu gründen.

Dieser Vorschlag wurde auf Initiative der deutschen Kulturministerin im „Visegrad+2-Format“ verfolgt. Nach einem ersten Treffen im April 2004 auf Ebene der Kulturminister und weiteren Expertentreffen wurde vereinbart, ein „Europäisches Netzwerk Erinnerung und Solidarität“ zu errichten. Der polnischen Kulturminister hat vorgeschlagen, in Warschau ein internationales Sekretariat als zentrale Koordinierungsstelle einzurichten. Das Netzwerk soll für die Beteiligung weiterer Länder grundsätzlich offen bleiben. Thematisch soll sich das Netzwerk – so insbesondere der Wunsch der polnischen und der tschechischen Seite – nicht nur mit dem Thema der Vertreibungen befassen, sondern auch mit den Folgen totalitärer Diktaturen, dem Leiden der Zivilbevölkerung als Opfer von Kriegen und nationalistisch, rassistisch und ideologisch motivierter Repression.

Die Gespräche über Inhalt und Format dieses Netzwerkes dauern momentan noch an. Es wird angestrebt, noch in diesem Jahr das „Netzwerk“ zu errichten. Auf der Ebene des Europarates befasst sich die Parlamentarische Versammlung bzw. ihr Ausschuss für Migration, Flüchtlinge und Bevölkerung mit dem Thema der Vertreibungen. Ausgangspunkt ist der Antrag („Motion“) des polnischen Abgeordneten Bogdan Klich von Januar 2004, der sich für die Errichtung eines „Zentrums des Gedenkens der europäischen Völker unter den Auspizien des Europarates“ ausspricht. In diesem Antrag, der fast gleich lautend auch Beschlusslage des polnischen Sejms vom Dezember 2003 ist, wird angeregt, sich inhaltlich mit den Folgen des Totalitarismus im 20. Jahrhundert zu befassen.

Dieser Antrag ist vom Ausschuss für Migration, Flüchtlinge und Bevölkerung aufgegriffen worden; der schwedische Abgeordnete Mats Einarsson verfasst hierzu einen Bericht, es hat ein Hearing des Ausschusses mit Experten im April 2004 gegeben. Die heutige Veranstaltung wird hoffentlich in wichtigen Punkten zu weiteren Fortschritten führen.

In der jetzigen, noch vorläufigen Version, setzt dieser Bericht thematisch den Schwerpunkt im Gegensatz zu dem Antrag von Bogdan Klich auf das Thema Vertreibungen und Zwangsmigrationen. Das begrüße ich sehr. Ausgehend von der Diskussion in Deutschland und Polen wird vorgeschlagen, unter der Schirmherrschaft des Europarates im multilateralen Rahmen eine Institution als „Europäische Stiftung“ zu gründen, um das Gedenken an die Geschichte der Vertreibungen in Europa wach zu halten und ihre Wiederholung zu verhindern. Im Einzelnen sollte diese Institution vier Funktionen haben: „ständige Diskussion“, „Dokumentation und Information“, „Öffentlichkeitsarbeit“, „Forschung und Bildung“.

Als wichtiger Partner bei der Realisierung wird das Internationale Museum des Roten Kreuzes in Genf benannt. Es wird ebenfalls angeregt, das Thema auf die Agenda des dritten Europaratsgipfels der Staats- und Regierungschefs zu setzen. In diesen letzten beiden Punkten bin ich skeptisch, ob das wirklich zielführend ist.

IV. Rahmenkonzept für ein „Zentrum“/Stiftung/Netzwerk gegen Vertreibungen und Zwangsmigrationen

Die Diskussionen und politischen Initiativen schreiten voran. Das ist erfreulich! Es wird zu prüfen sein, ob beide Projekte – das der Kulturminister und des Europarates – am Ende politisch zusammenzuführen sind.

Ich möchte nun nochmals konkrete Vorschläge machen für Ziel und Arbeitsweise dieser vorgeschlagenen „Europäischen Stiftung“ zur Aufarbeitung der europäischen Vertreibungsgeschichte des 20. Jahrhunderts.

1. Zielstellung

Die Konzeption eines „Europäischen Netzwerkes gegen Vertreibungen“ (ENgV) darf sich nicht an dem Projekt der Stiftung der Heimatvertriebenen (E. Steinbach) orientieren, sondern muss von den eigenen, klar zu formulierenden Zielstellungen her entworfen werden. Bei dem ENgV geht es nicht um eine Gedenkstätte oder ein Mahnmahl. Seine Aufgabe sollte vielmehr darin gesehen werden, die schwierige und noch heute die Gegenwart belastende Geschichte von Deportationen, Vertreibungen und Zwangsumsiedlungen so offen und miteinander in einem grenzüberschreitenden europäischen Dialog bearbeitet wird, dass ein die gegenseitigen Beziehungen vergiftender Umgang mit dieser Geschichte ausgeschlossen bzw. eingedämmt wird.

Wichtig ist, die Öffentlichkeiten der verschiedenen Länder zu diesen Themen miteinander ins Gespräch zu bringen, den internationalen Diskurs der wissenschaftlichen Forschung über Deportationen und Vertreibungen weiter zu fördern und die Ergebnisse in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. So sollte eine solche Institution dazu beitragen, dass auf der Grundlage der gemeinsamen europäischen Werte in den zunehmend offenen Gesellschaften auch der neuen Mitgliedstaaten der EU die Erinnerung an diese schwierige Geschichte und ihre Zusammenhänge präsent bleibt und sich auch gesellschaftlich die Überzeugung durchsetzt, dass so etwas nie wieder geschehen darf.

Um dieses Ziel zu erreichen ist es auch wichtig, die inhaltliche Zielvorgabe des ENgV auf das Thema „Vertreibungen, Zwangsaussiedlungen, Deportationen“ (natürlich in ihren jeweiligen Kontexten und Ursachen) zu begrenzen. Vorschläge, das Thema zu erweitern – bspw. unter dem Blickwinkel der Geschichte des Totalitarismus des 20. Jahrhunderts – sind im Grunde der Versuch, dem Thema auszuweichen. Auch ich halte die Aufarbeitung der totalitären Geschichte für wichtig. Doch man sollte beides nicht vermischen. Die von manchen gewünschte umfassende Erweiterung des Themas birgt die Gefahr in sich, die spezifischen Zusammenhänge, die zu Vertreibungen geführt haben (z.B. die Denkweise, dass es legitim sei, ethnische Homogenität zu schaffen, um politische Stabilität zu sichern) sowie jüngere Geschehnisse, wie bspw. im ehemaligen Jugoslawien auszuklammern. Gerade diese Zusammenhänge sind jedoch wichtig für die zukunftsorientierten Aspekte eines ENgV.

2. Arbeitsweise des ENgV

Entsprechend der o. g. Aufgabenstellung sollte das ENgV in Europa, zumindest jedoch in den Staaten mit eigenen Vertreibungserfahrungen einen grenzüberschreitenden gesellschaftlichen Diskurs fördern, der dazu beiträgt, Belastungen der Vergangenheit offen zu legen, zu bearbeiten und dadurch abzubauen und für die Zukunft eine Politik zu unterstützen, die Zwangsumsiedlungen und Deportationen verhindert.

Das ENgV sollte nicht nur eigene Veranstaltungen und Projekte durchführen, sondern gerade auch Aktivitäten anderer fördern. Wichtig ist ein Fond, durch den Projekte ganz unterschiedlicher Träger grenzüberschreitend gefördert werden können.

Zu den Aufgaben eines ENgV könnte daher gehören:

Um die Aufgaben des ENgV plastischer zu machen, sollten schon zu Beginn der Arbeit ca. 5 – 7 konkrete Projekte erarbeitet bzw. benannt werden, die durch das ENgV selber oder von Kooperationspartnern durchgeführt werden. Diese Projekte sollten unterschiedlichen didaktischen Ansätze folgen (Konferenz, Ausstellung, Jugendprojekt, Übersetzungsarbeit, Forschungsprojekt, Oral History etc.) und unterschiedliche regionale und historische Schwerpunkte haben.

Bisher gemachte Vorschläge sind z.B.:

Ob und wann eine eigene Dokumentationsstätte dazu gehört, sollte weiter erwogen werden. Keinesfalls sollte sie den Anfang der Arbeit bestimmen

Geprüft werden sollte auch, ob eine solche Institution nicht auch eine völkerrechtliche Dimension haben sollte. Die Frage ist nämlich, ob nicht von hier auch Initiativen ausgehen könnten, die eine völkerrechtliche Verurteilung von ethnischen Säuberungen, Zwangsmigrationen und Vertreibungen besser verankert.

3. Trägerschaft/Organisationsform

Wichtig sind sowohl eine öffentliche Verantwortung und Trägerschaft (wobei mehrere Länder beteiligt sein sollten) sowie eine Beteiligung zivilgesellschaftlicher Strukturen. Der Europarat könnte hier eine wichtige Rolle spielen, sowohl durch eigenes Engagement und institutionelle Beteiligung, aber auch durch die Initiative, einzelne Staaten und Institutionen zur Teilnahme zu gewinnen. Die Organisationsform eines solchen ENgV könnte eine Stiftung sein mit einem international besetzten Stiftungsrat, einem entsprechenden Vorstand sowie einem kompetent besetzten Sekretariat. Eine Gründungsphase von 1-2 Jahren bis zur vollständigen Ausgestaltung könnte nützlich sein.

4. Finanzierung

Für das künftige ENgV müsste in einem Fond genügend Geld zur Verfügung stehen, um – wie oben beschrieben – nicht nur selbst grenzüberschreitend Aktivitäten zu entwickeln, sondern gerade auch andere, zivilgesellschaftliche Aktivitäten zu fördern bzw. anzuregen. Diese Mittel sollten von den beteiligten Staaten aufgebracht werden, aber es sollte auch versucht werden, private wie europäische Mittel dafür zu erhalten.

5. Ort/Sitz

Auch wenn die künftig geplante Arbeit nicht in erster Linie nur an einem Ort, sondern dezentral und auch durch vielfältige Aktivitäten der Zivilgesellschaft dezentral in einem „Netzwerk“ geschehen soll, so ist doch ein „Zentrum“ an einem festen Ort als „Sekretariat“ nötig. Die Wahl eines Sitzes sollte nicht am Anfang stehen, sondern später zum Thema werden. In der Ortsfrage sind zwei Kriterien von Bedeutung:

V. Die nächsten Schritte

Der Prozess des Nachdenkens über die Gestaltung einer solchen „Europäischen Stiftung“ sollte möglichst bald konkrete Formen annehmen. Deshalb möchte ich Mats Einarsson ermutigen, in seinem Bericht der Parlamentarischen Versammlung möglichst konkrete Vorschläge zu machen. In der Folge wird es wichtig sein, den Fortschritt und die Ergebnisse der Initiative der Kulturminister zu beobachten und zu prüfen, ob und wieweit beide Bemühungen zusammengeführt werden können. Ein wesentliches Kriterium sollte dafür sein, wieweit wirklich das gleiche Thema behandelt wird. Das Projekt der Kulturminister hat sich so weit geöffnet und will nun die ganze Geschichte des 20. Jahrhunderts behandeln. Der Europarat will sich mit gutem Grund wirklich auf das Thema der Zwangsmigrationen, Deportationen und Vertreibungen konzentrieren. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn der Europarat sich die Aufgabe der Realisierung einer solchen „Europäischen Stiftung“ oder einer vergleichbaren Institution selbst zu Eigen machen würde!

Sollte es gelingen, dass in der Mitte Europas mehrere Länder gemeinsam gerade eines der schwierigsten Kapitel ihrer miteinander verflochtenen Geschichte bearbeiten wollen und miteinander ein solches “Europäisches Netzwerk gegen Vertreibungen” errichten, wäre dies ein großer Erfolg, den viele heute noch nicht sehen wollen. Es würde zeigen, dass es gelingen kann, schwere Belastungen in und aus der Vergangenheit durch eine gemeinsame objektiv-sensible Bearbeitung hinter sich zu lassen, dass wir uns gemeinsam verpflichtet fühlen, dass solches Unrecht nicht wieder geschehen und zugelassen werden darf.

20. Juli 2005