Zur Verantwortung des Bundes für die Erinnerung und Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur in der DDR
Markus Meckel, MdB, 2. April 2007
Nachdem die rot-grüne Bundesregierung mit der neuen Zuständigkeit des
Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) für die „Bundesbeauftrage für die
Unterlagen der Staatssicherheit“ (BStU) und die „Bundesstiftung für die Aufarbeitung der SED-Diktatur“(Stiftung Aufarbeitung) eine verbesserte Handlungsfähigkeit des Bundes geschaffen hat, wollte sie die Aufarbeitungslandschaft neu ordnen. Sie richtete die sog. Sabrow-Kommission ein, um entsprechende Vorschläge dafür zu erarbeiten. Seit dem Frühjahr 2006 liegen nun deren Empfehlungen vor. Der BKM hat eine eigene Konzeption angekündigt. Die Kommission hat auf die Unterfinanzierung fast aller mit diesem Thema beschäftigten Institutionen und Gedenkstätten hingewiesen – einzige Ausnahme ist die Behörde der Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen. Besonders misslich ist der Zustand der ehemaligen Zentrale der Staatssicherheit in der Normannenstraße; die dort vorhandene Ausstellung genügt den wissenschaftlichen, musealen und didaktischen Anforderungen nicht. Es braucht dort dringend den von verschiedenen Kommissionen vorgeschlagenen Lernort des Bundes. Die Große Koalition muss nun zügig zu gemeinsamen Positionen finden. Sie wird beweisen müssen, dass sie der Aufarbeitung des Kommunismus neben der Aufarbeitung des Nationalsozialismus die gebührende Aufmerksamkeit widmet. Dazu
gehört Handlungswillen und Konzeptionsfähigkeit. Dabei wird dann die Sorge
mancher zu widerlegen sein, dass die Neuordnung nicht am Ende zu noch weniger öffentlichem Engagement und Geld statt zur gewollten Verstärkung, Effizienz und Klarheit der Aufarbeitungsinstitutionen führt!
Prinzip für die künftige Gestaltung muss der Konsens bleiben, den die Enquete-Kommission des Bundestages in den 90er Jahren betont hat: Beide Diktaturen des 20. Jahrhunderts müssen so erinnert werden, dass der Nationalsozialismus nicht relativiert und der Kommunismus nicht bagatellisiert wird.
I Grundsätzliches
1. Es wird häufig von der „SED-Diktatur“ gesprochen. Die Perspektive von
Öffentlichkeit, Forschung und politischer Bildung muss jedoch europäischer und globaler werden. Die SED-Diktatur war Teil des kommunistischen
Herrschaftsbereichs und in allen zentralen Fragen von Moskau abhängig und
gesteuert. Ein Vergleich mit den anderen sowjetischen Satellitenstaaten hilft bei der differenzierten Einschätzung der DDR. Deshalb sollten wir auch in Deutschland besser von der Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur sprechen – und die internationale Perspektive und Zusammenarbeit verstärken.
2. Die Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur ist eine gesamtdeutsche Aufgabe. Dafür ist weiterhin das große Engagement des Bundes notwendig. Doch bleibt auch die Verantwortung der Länder, einschließlich der westdeutschen, bestehen. Diese muss noch stärker deutlich werden. Vieles ist nur mit den Ländern gemeinsam möglich. In Wissenschaft und Bildung – zentralen Bereichen der Aufarbeitung! – geht die Verantwortung des Bundes zurück. Umso mehr braucht es das Engagement der Länder und eine Abstimmung mit ihnen über die künftigen Aufgaben. Der Bund wird sich auf die wichtigsten Institutionen konzentrieren müssen. Die Länder sollten stärker als bisher bedeutsame Aufarbeitungseinrichtungen in lokaler, gesellschaftlicher und privater Trägerschaft institutionell fördern.
3. Mit der „Stiftung Aufarbeitung“ hat der Bund ein flexibles Instrument mit einem umfassenden Auftrag geschaffen, um in großer Breite zur Aufarbeitung und Erinnerung an die kommunistische Diktatur in der Gesellschaft sowie zum Gedenken an ihre Opfer beizutragen. Sie ist tätig im Bereich der Politikberatung, der dezentralen Förderung politischer Bildungsarbeit und Wissenschaft, sie unterstützt Museen und Gedenkstätten in ihrer Kommunikation und Kooperation und trägt zur Vernetzung und Professionalisierung gesellschaftlicher Initiativen und Projekte bei.
Darüber hinaus ist sie auch in der internationalen Zusammenarbeit tätig, ein Bereich, der in Zukunft angesichts der internationalen Erwartungen und sachlichen Herausforderungen noch verstärkt werden muss.
4. Bei der Umstrukturierung der Institutionen der Aufarbeitung muss das
Potential finanzieller Umschichtung genutzt werden. Insgesamt ist darauf zu achten, dass die bestehende Unterfinanzierung des gesamten Aufarbeitungsbereiches schrittweise behoben und nicht verschärft wird.
5. Die Zusammenarbeit und der Erfahrungsaustausch der Gedenkstätten über die kommunistische Vergangenheit sollte verstärkt werden. Der bestehende Arbeitskreis dieser Gedenkstätten erhält dazu eine Koordinierungsstelle, die bei einem neu zu schaffenden Gedenkstättenreferat in der „Stiftung Aufarbeitung“ anzusiedeln ist. Die Gedenkstättenkommission des Bundes hat sich bewährt; sie sollte bei der für die Weiterentwicklung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes notwendigen Evaluierung der Gedenkstätten ihren Beitrag leisten und Vorschläge machen. Künftig sollte alle fünf Jahre Gedenkstättenbericht erstellt werden.
II Die Bundesbehörde für die Unterlagen der Staatssicherheit
Die Bundesbehörde für die Stasiunterlagen ist im Kern ein Sonderarchiv der
Stasiunterlagen. Sie wurde geschaffen, um deren Zugänglichkeit und Nutzung zu gewährleisten. Die Öffnung der Akten war eine historische Leistung; ihre Zugänglichkeit muss auch für die Zukunft gesichert werden – nicht die Institution!
Für die verbleibenden Jahre muss die Behörde sich auf ihre Kernaufgaben
konzentrieren: die persönliche Akteneinsicht, Erschließung und Auswe rtung der Akten, die Rekonstruktion des vorvernichteten Aktenmaterials, die Bereitstellung von Findbüchern und die Erarbeitung von Quelleneditionen.
Die Abteilung Bildung und Forschung hat eine Monopolstellung im ungehinderten Zugang zu den Akten und muss entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag eine Dienstleistungsfunktion für die Wissenschaft wahrnehmen. Eine Evaluierung der Abteilung Bildung und Forschung sollte eingeleitet werden. Ebenso muss für die –über die BStU hinausgehende – Zukunft gesichert werden, dass die wissenschaftlichen Kapazitäten nicht verloren gehen. Hierzu sollte der neu beschlossene Wissenschaftliche Beirat konzeptionelle Vorschläge erarbeiten.
Die Arbeit der Bundesbehörde für die Unterlagen der Staatssicherheit wird 2019 beendet. Die Archivbestände sind dann an das Bundesarchiv zu übergeben. Sofern auch Teile an die ostdeutschen Landesarchive gegeben werden, braucht es einheitliche Nutzungsregeln und einen Findmittelverbund. Es muss geprüft werden, welche gesetzlichen Regelungen für eine solche Überführung der Zuständigkeit notwendig sind. Kriterium muss sein, die Zugänglichkeit der
Archivbestände zu erhalten und wo möglich auszubauen, bei gleichzeitiger Achtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen!
Eine schnelle Entscheidung in der Grundsatzfrage hilft dabei, in den nächsten Jahren vom Ende her Prioritäten für die Arbeit der Behörde festzulegen und schrittweise vorzubereiten. Sie ist wichtig für die Planungssicherheit der Länder und des Bundes und damit verbundene Haushaltsentscheidungen (Personalplanung, Archivgebäude außerhalb
Berlins).
Das Außenstellenkonzept der Behörde sollte so nicht umgesetzt werden. In Abstimmung mit den Ländern wird das Institutionengefüge der politischen Bildung in den Regionen neu zu bestimmen sein. Ebenso wird zu klären sein, an welchen Standorten in Zukunft die Aktenbestände gelagert und zugänglich sein sollen und in welchen Schritten dies umgesetzt wird.
III Gemeinsame Stiftung „Topographie der Repression“ –
(Normannenstraße/Hohenschönhausen)
In Abstimmung mit dem Land Berlin werden die Stiftung Gedenkstätte
Hohenschönhausen und der Lernort der ehemaligen Zentrale der Staatssicherheit (Haus 1 in der Normannenstraße) unter ein gemeinsames Dach zusammengeführt – in eine neue Stiftung „Topographie der Repression“, die im Wesentlichen vom Bund getragen wird. Über die Höhe und Art der Beteiligung des Landes Berlin wird zu reden sein, doch wird sie finanziell nicht größer sein können als bisher. Die Frage ist, ob nicht auch andere (ostdeutsche) Länder für eine Beteiligung gewonnen werden können.
Die künftigen Dauerausstellungen an beiden Orten – das Repressionssystem der Staatssicherheit und die Situation ihrer Opfer – können so aus einer Hand und in Bezug zueinander konzipiert werden.
Eine Entscheidung darüber und die Einsetzung eines Gründungsdirektors mit einem Gründungsstab sollten möglichst zeitnah erfolgen. Dabei sollten wissenschaftliche Kompetenzen der BStU genutzt und in diese neue Institution überführt werden. Es braucht eine baldige Handlungsfähigkeit, um die dringliche Sanierung des Hauses I in der Normannenstraße vorzubereiten und zu beginnen. Die ersten Haushaltsmittel dafür müssen schon im Bundeshaushalt 2008 eingestellt werden.
IV Erinnerung an Teilung und Grenze
Das Land Berlin hat mit seinem Gesamtkonzept zur Erinnerung an die Berliner Mauer eine tragfähige Konzeption entwickelt, die zügig umgesetzt werden muss. Auf Seiten des Bundes müssen die für die geplante Stiftung Berliner Mauer notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden, damit zum 20. Jahrestag des Mauerfalls möglichst viel sichtbar ist.
Der neue U-Bahnhof Brandenburger Tor als Ort der Information und Erinnerung sollte möglichst bald der Öffentlichkeit übergeben werden. Der für die Einrichtung nötige finanzielle Bundesanteil sollte möglichst kurzfristig sichergestellt werden. Zentrum der Erinnerung an die Berliner Mauer ist die Bernauer Straße. Der Tränenpalast sollte zu einem ergänzenden Ausstellungsraum werden, als integrierter Teil der Stiftung Berliner Mauer mit Infozentrum und Veranstaltungsraum.
Im Mauerkonzept wird die Idee eines Museums für die deutsche und europäische Teilung am Checkpoint Charlie angesprochen (oft auch Museum des Kalten Krieges genannt). Ein solches scheint zur z.Z. nicht finanzierbar, aber die Idee sollte weiter diskutiert und auf ihre Realisierbarkeit geprüft werden. Interessant könnte es sein, hieraus eine internationale, eine europäische oder auch transatlantische Initiative zu machen – EU-Mittel wären zu aquirieren sowie Spenden weit über Deutschland hinaus zu sammeln. Partner eines solchen Museums wären naturgemäß die Stiftung Berliner Mauer, das Alliiertenmuseum und das deutsch-russische Museum Karlshorst. Über die genauere Gestaltung dieser Partnerschaft wäre nachzudenken.
V Wissenschaft
Aufarbeitung braucht historische Forschung. Nach einem Boom zu Beginn der 90er Jahre gingen die Fördermittel für die historische Forschung der DDR und des Kommunismus jedoch kontinuierlich zurück. Die Auseinandersetzung mit dem Kommunismus ist in der universitären Forschung nur sehr unzureichend verankert. Deshalb ist es ein Gewinn, dass das „Zentrum für zeitgeschichtliche Forschung“ (ZZF) in Potsdam ein „Blaue-Liste -Institut“ wurde. Wichtig wäre, die wissenschaftlichen Ressourcen aus der BStU mit anderen gemeinsam zu einem „Institut für europäische Zeitgeschichte“ mit einem Schwerpunkt für europäische Kommunismusforschung weiter zu entwickeln. Die Stiftung Aufarbeitung ist trotz ihres Auftrages in diesem Bereich aus finanziellen Gründen nur in begrenztem Maße aktiv, durch Nachwuchsförderung, Druckkostenzuschüsse und die Förderung von Tagungen. Erforderlich ist jedoch der Ausbau einer genuinen Forschungsförderung, um an Universitäten, jenseits der wenigen Großinstitute, auch Forschung zum Thema zu ermöglichen; eine Forschung,
die möglichst eng mit den Gedenkstätten und Museen zusammenarbeiten sollte.
VI Politische Bildung und Unterricht
Der Unterricht an den Schulen über die kommunistische Vergangenheit ist –insbesondere angesichts der Tatsache, dass die heranwachsende Jugend weder Teilung noch Diktatur erlebt hat – völlig unzureichend. Die DDR als Diktatur, eingebunden in den kommunistischen Herrschaftsbereich, kommt kaum vor. Die Geschichte der DDR wird zu wenig als Teil der deutschen Nachkriegsgeschichte dargestellt. So werden meist zwei – nur an wenigen Stellen verbundene – Geschichten erzählt, was die Teilung in den Köpfen verlängert. Sie muss in den Lehrplänen der Länder (auch der westdeutschen!) verpflichtender und ausführlicher behandelter Bestandteil sein.
Im Bereich der politischen Bildung und der gesellschaftlichen Aufarbeitung hat sich erfreulicherweise in großer Pluralität, Autonomie und Dezentralität ein Netz von Initiativen, Dokumentationszentren, Foren und Archiven entwickelt. Viele von ihnen erhalten Unterstützung durch die „Stiftung Aufarbeitung“, welche auch die Kommunikation untereinander fördert und zur Professionalisierung der Arbeit beiträgt. Diese Arbeit muss erhalten bleiben – ihrer akuten Finanznot muss abgeholfen werden.
Aufmerksamkeit braucht jedoch die institutionelle Struktur der politischen
Bildung in Fragen der Aufarbeitung auf Landesebene! In den östlichen
Bundesländern gibt es neben der politischen Bildungsarbeit der
Landesbeauftragten noch die Außenstellen der Bundesbeauftragten, die – neben der Akteneinsicht – eine vergleichbare Arbeit machen. Es wäre wichtig, mit den Ländern eine Verständigung darüber zu erzielen, dass sie die Arbeit der Landesbeauftragten bis 2019/2020 sicherstellen. Um Doppelstrukturen abzubauen, könnte auf der Grundlage solcher Absprachen die politische Bildungsarbeit der Außenstellen an verschiedenen Standorten eingestellt und die eingesparten
Finanzmittel des Bundes über die Stiftung Aufarbeitung in die Förderung dezentraler Initiativen fließen. So könnte ein gleitender Übergang für die Zeit nach der BStU geschaffen werden, in welcher die politische Bildungsarbeit auch zur kommunistischen Vergangenheit – wie auch sonst zu den verschiedenen Themen – auf die in Deutschland übliche Struktur der Bundes- und Landeszentralen für politische Bildung übergehen.
Wichtige Einrichtungen wie die „Runde Ecke“ in Leipzig und die „Havemann-
Gesellschaft“ in Berlin sollten durch die Länder eine institutionelle Grundsicherung erhalten.
VII Opposition und Widerstand – Diktatur – Alltagserfahrung
Auf Bundesebene ist neben der Stiftung Aufarbeitung in Leipzig als zweiter Standort des Bonner „Hauses der Geschichte“ das „Zeitgeschichtliche Forum“ errichtet worden. Die Arbeit der Stiftung umfasst das gesamte Spektrum der Aufarbeitung einschließlich der Alltagsdimension; in der Dauerausstellung in Leipzig wird die Geschichte der DDR mit den hier genannten Schwerpunkten dargestellt.
Es stellt sich die Frage, ob und in welcher Weise in Berlin Zusätzliches geschehen soll.
Des Weiteren wäre auch zu erwägen, ob das „Museum für Alltagsgeschichte“ in Eisenhüttenstadt zu einer Institution der kritischen Auseinandersetzung mit dem Alltag in der DDR weiterentwickelt werden kann.
Für die Dokumentation und Darstellung von „Opposition und Widerstand in der DDR“ gibt es keinen ins Auge fallenden authentischen Ort. Vergleichbar der „Gedenkstätte Deutscher Widerstand“ – sollte in Berlin an einem geeigneten und eigenständigen Ort eine entsprechende Erinnerungsstätte geschaffen werden. Vorstellbar wäre hierfür das ehemalige Sprachenkonvikt Berlin, Borsigstr. 5 . Die dort kaum genutzten Räumlichkeiten der Kirche sind nicht groß, mit geringem Aufwand herzurichten. Dort könnte bis zum 20. Jahrestag der friedlichen Revolution
eine „Dokumentations- und Forschungsstelle Opposition und Widerstand in der DDR“ eingerichtet werden.
