Stiftung “Flucht, Vertreibung, Versöhnung”

Die Frage, wie in Deutschland an die Vertreibungen erinnert werden soll, hat nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch im Gespräch mit den Nachbarn — insbesondere mit Polen — immer wieder zu heftigem Streit geführt. Während die CDU/CSU lange das vom Bund der Vertriebenen geforderte “Zentrum gegenVertreibungen” schaffen wollten, machte die SPD deutlich, dass mit ihr ein solches nicht zu machen sei. Ihrer Auffassung nach muss die Erinnerung an Flucht und Vertreibung im Dialog mit den europäischen Nachbarn geschehen.

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vom 11. November 2005 wurden die zwischen Union und SPD bestehenden unterschiedlichen Positionen im folgenden Kompromiss zusammengeführt:

“Die Koalition bekennt sich zur gesellschaftlichen wie historischen Aufarbeitung von Zwangsmigration, Flucht und Vertreibung. Wir wollen im Geiste der Versöhnung auch in Berlin ein sichtbares Zeichen setzen, um — in Verbindung mit dem Europäischen Netzwerk Erinnerung und Solidarität über die bisher beteiligten Länder Polen, Ungarn und Slowakei hinaus — an das Unrecht von Vertreibungen zu erinnern und Vertreibung für immer zu ächten.”

Im Frühjahr 2008 einigte sich das Bundeskabinett auf die Einrichtung einer Ausstellungs- und Dokumentationsstätte. Daraufhin beschloss der Deutsche Bundestag im Dezember 2008 das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung “Deutsches Historisches Museum”, unter deren Dach eine unselbstständige Stiftung “Flucht, Vertreibung, Versöhnung” entsteht. Im Berliner Deutschlandhaus am Anhalter Bahnhof soll nun eine Ausstellungs- und Dokumentationsstätte errichtet werden, in der Flucht und Vertreibungen in ihrem historischen Kontext dargestellt werden. Die Inhalte werden unter Beteiligung von polnischen und anderen internationalen Wissenschaftlern erarbeitet werden — für eine Umsetzung im Geiste der Versöhnung und der nachbarschaftlichen Verständigung ist dies unerlässlich.

Literaturhinweis:

07. Januar 2009