Plenarrede von Markus Meckel “Rechtsstaatlichkeit in Russland stärken”
16. Wahlperiode, 230. Sitzung vom 2. Juli 2009
Redebeitrag Plenum von Markus Meckel, MdB (SPD)
Donnerstag, 2. Juli 2009, TOP ZP 6 – zu Protokoll gegeben
ZP6) Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: “Rechtsstaatlichkeit in Russland stärken“
→ Sitzungsprotokoll [Drs-Nr. folgt] mit Redetext von Markus Meckel [Rn. folgt]
→ Aufzeichnung der Rede im Web-TV des Deutschen Bundestages [Verweise folgen]
Herr Präsident/Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich freue mich sehr, dass es nach langem Ringen nunmehr gelungen ist, im Deutschen Bundestag einen Antrag zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Russland einzubringen. Ganz besonders begrüße ich die Tatsache, dass sich auch die FDP und Bündnis 90/Die Grünen dem Entwurf der Koalitionsfraktionen angeschlossen haben und wir somit letzten Endes ein gemeinsames Signal senden können.
Mit unserem Antrag fordern wir nicht nur die Bundesregierung dazu auf, im Rahmen der bilateralen und der EU-Beziehungen sowie innerhalb von OSZE und Europarat auf eine substantielle und nachhaltige Verbesserung der rechtsstaatlichen Lage in Russland zu drängen und dessen Bemühungen nach Kräften zu unterstützen. Wir möchten auch ein deutliches Signal an Russland senden, um deutlich zu machen, dass wir im Deutschen Bundestag auch die inneren Entwicklungen in diesem Land sehr aufmerksam verfolgen.
Das genaue Hinsehen ist auch wichtig angesichts der Intensität unserer Zusammenarbeit mit Russland. Zusammenarbeit bedeutet allerdings nicht, dass kritische Fragen ausbleiben müssen. Denn die innere Entwicklung gibt in der Tat weiterhin Anlass zur Sorge.
Der Begriff „Demokratie“ ist infolge des ersten Transformationsjahrzehnts in der russischen Öffentlichkeit diskreditiert. Wladimir Putin beantwortete während seiner Präsidentschaft den Wunsch der Bevölkerung nach Stabilität, Sicherheit und sozialer Gerechtigkeit mit einer Politik der Stärke. Dabei wuchs der Einfluss der Sicherheitsdienste und kremlnaher Eliten, vor allem der Staatsapparat und die Justizbehörden entwickelten ein Eigenleben. Das autoritäre und hierarchische System beförderte die Korruption. Russland erlebt seither politische Prozesse und Morde an Andersdenkenden. Die Bevölkerung misstraut den Sicherheitsdiensten, insbesondere der Miliz und den Justizbehörden.
Zu Recht hat der heutige Präsident Dmitri Medwedjew gesagt, dass in diesen Herausforderungen das Hauptproblem für die Entwicklung Russlands zu einem modernen Staat liegt. Folgerichtig hat er erklärt, Reformen in diesem Bereich Angriff zu nehmen.
Diese Reformanstrengungen müssen sich allerdings an konkreten Fortschritten und deutlichen Signalen messen lassen. Schon der erste Prozess gegen den früheren Yukos-Chef Michail Chodorkowskij und seinen einstigen Geschäftspartner Platon Lebedjew hat große internationale Aufmerksamkeit erfahren und viel Kritik hervorgerufen. Der derzeit laufende zweite Prozess wird daher zum umso mehr zum Testfall werden, obwohl schon jetzt Zweifel daran angebracht sind, ob die russische Justiz diesen denn bestehen wird. Viele Anzeichen sprechen dafür, dass auch das neue Verfahren politisch motiviert ist. Die Anklage erscheint allein ob der Angaben zur vermeintlich unterschlagenen Menge an Erdöl absurd, die in aneinandergereihten Waggons rund dreimal um die Erde reichen würde.
Ich bin – wie zuletzt mehrere Kolleginnen und Kollegen – nach Moskau gereist, um den zweiten Prozess gegen Chodorkowskij und Lebedjew vor Ort zu beobachten. Dabei war es mir wichtig zu zeigen, dass wir in Deutschland sehr genau verfolgen, wie sich die Reformankündigungen Präsident Medwedjews auf dieses vielbeachtete Verfahren auswirken.
Meine persönlichen Eindrücke im Gerichtssaal waren wenig ermutigend. Die beiden gesundheitlich angeschlagenen Angeklagten werden von schwer bewaffneten Einheiten in den Gerichtssaal geführt und im Inneren von vier verschieden uniformierten Diensten bewacht. Sie verfolgen den Prozess in einem Kasten aus Panzerglas, gleich einem Aquarium. Mit ihren Anwälten können sie nur durch schmale Schlitze an der Seite des Glaskastens kommunizieren, kommen selbst kaum zu Wort.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Sicherheitsaufwand ist – bedenken Sie den Verfahrensgegenstand eines angeblichen Wirtschaftsverbrechens – schlichtweg entwürdigende Schikane und Behinderung ihrer Kommunikation mit den Verteidigern. Bereits seit Wochen trägt die Staatsanwaltschaft ihre Sichtweise des Falls vor, ohne dass die Verteidigung jeweils konkret reagieren kann. Eine ordentliche Verhandlung im Sinne eines Für und Wider kommt nicht zustande.
Das Verfahren ist ein Testfall für die Ernsthaftigkeit der Reformanstrengungen und für die Glaubwürdigkeit Präsident Medwedjews überhaupt. Klare Zeichen seinerseits und konkrete Schritte könnten die Gerichte ermutigen, frei und unabhängig zu entscheiden sowie etwaigen Manipulationen der Ermittlungsbehörden entgegenzutreten. Zugleich bleibt eine umfassende Justizreform unerlässlich und Deutschland sowie unsere EU-Partner sollten ihn dabei nach allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten unterstützen.
Lassen Sie mich auch auf einen weiteren Testfall eingehen. Der im Februar 2009 ergangene Freispruch der vier des Mordes an Anna Politkowskaja Beschuldigten „aus Mangel an Beweisen“ hatte mich einstweilen sehr positiv gestimmt. Denn es genügt eben nicht, der Öffentlichkeit schnell die vermeintlich Schuldigen zu präsentieren. Die Geschworenen hatten damals mit ihrer einstimmigen Entscheidung mutig verdeutlicht, dass fehlerhafte Ermittlungen, der plötzliche „Verlust“ entlastender Beweismittel und die Ausübung von Druck auf sie selbst und die Angeklagten einem rechtsstaatlichen Strafverfahren unangemessen sind.
Nun wird der Prozess gegen die vier Männer neu aufgerollt. Eine neuerliche Beweisaufnahme wurde vom Obersten Gerichtshof untersagt, lediglich die Geschworenen werden ausgetauscht. Ich halte dies für einen bedenklichen Fehler der Verantwortlichen in Politik, Justiz und Ermittlungsbehörden. Vieles deutet darauf hin, dass die wahren Hintergründe der Tat nicht aufgedeckt werden sollen. Ob die Angeklagten etwas mit dem Mord an Politkowskaja zu tun haben, steht zu beurteilen mir nicht zu. Kollegen und Angehörige der Ermordeten zweifeln jedoch daran, dass die Angeklagten den Mord verübt oder den Auftrag gegeben haben.
Wenig positiv sieht es auch bei der Zusammenarbeit Russlands mit der für den Menschenrechtsschutz in Europa zentralen Institution, dem Europarat, aus. Russland ist weiterhin der einzige Staat, der das 14. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention nicht ratifiziert, womit eine Reform des Gerichtshofs ermöglicht und dieser in die Lage versetzt würde, der Flut von Beschwerden aus den neuen Mitgliedsstaaten Herr zu werden.
Zwar hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates auf ihrer Sitzung Ende April 2009 ein außergewöhnliches Vorgehen beschlossen. Bei ausdrücklicher Zustimmung aller anderen Mitgliedsstaaten soll das Protokoll vorläufig in Kraft gesetzt werden – in allen Mitgliedsstaaten außer Russland. Aber etwa ein Fünftel der jährlich eingehenden Beschwerden stammt aus der Russischen Föderation. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte muss wesentliche Mängel der russischen Justiz auffangen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen im Deutschen Bundestag weiterhin aufmerksam die inneren Entwicklungen in Russland verfolgen und unsere Regierung stets auffordern, im Dialog mit dem russischen Präsidenten und der russischen Regierung auch diese unangenehmen Fragen anzusprechen. Eine echte Partnerschaft, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit lebt von der Offenheit. Es wäre ein Fehler, bei all diesen Fragen auf Kritik zu verzichten.
Es ist darüber hinaus auch äußerst wichtig, dass sich das neu gewählte Europäische Parlament diesen Fragen zuwendet und dass das Thema Rechtsstaatlichkeit im Rahmen der EU-Russland-Beziehungen umfassend thematisiert und gemeinsam in Angriff genommen wird.
Doch vieles liegt zuallererst in der Hand Russlands. Die Glaubwürdigkeit Präsident Medwedjews und seiner Reformagenda wird sich nicht zuletzt daran entscheiden, wie der Testfall Chodorkowskij/Lebedjew vor Gericht ausgeht.
