BStU

Während der friedlichen Revolution 1989 stürmten Demonstranten die Dienststellen des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS). Dies verdeutlichte, wie sehr die Stasi als Pfeiler des unterdrückenden Herrschaftsapparates der SED wahrgenommen wurde. Der Wille der Bürger und das erste frei gewählte DDR-Parlament brachten die Sicherung und kontrollierte Öffnung der Stasiakten auf den Weg. Am 3. Oktober 1990 wurde mit Joachim Gauck der erste Sonderbeauftragte (später Bundesbeauftragte) für die Stasi-Unterlagen ernannt. Die Bundesbehörde für die Stasiunterlagen (BstU) entstand. Das Inkrafttreten des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) 1991 ermöglichte schließlich die Akteneinsicht für Privatpersonen, Institutionen und Wissenschaft. Anhand der Materialien im Archiv lassen sich Arbeitsweise und Herrschaftsstrukturen der SED sowie das erschreckende Ausmaß der Überwachung durch die Stasi deutlich dokumentieren.

Die BstU, heute unter der Leitung von Marianne Birthler, trägt mit der Archivierung und Zugänglichmachung der Akten, mit eigenen Forschungen, Publikationen und Veranstaltungen wesentlich zur historischen, politischen juristischen und gesellschaftlichen Aufarbeitung der SED-Diktatur bei. Die Erinnerung an das diktatorische DDR-Regime aber auch an den Widerstand vieler Bürger in Worten und Werken wird so bewahrt. Mit einer Reihe von Außenstellen ist die BstU auch in den ehemaligen DDR-Bezirksstädten präsent. In den östlichen Bundesländern arbeiten darüber hinaus die Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen. Durch Beratung, Forschung, Publikationen, Ausstellungen und politische Bildungsarbeit unterstützen sie die Aufarbeitung der Diktatur in der DDR.

Am Stasi-Unterlagen-Gesetz habe ich seinerzeit mitgearbeitet. Heute bin ich Mitglied im Beirat der BstU.