Aufarbeitung von Geschichte

Die Aufarbeitung von Geschichte ist für mich ein wichtiges Thema, dem ich mich während meiner Zeit im Bundestag intensiv gewidmet habe. Deutschland hat im 20. Jahrhundert zwei Diktaturen erlebt. Während der Zeit des Nationalsozialismus haben Deutsche Mord und Terror über Millionen unschuldiger Menschen gebracht. Unsere Nachbarn, heutige Partner und Freunde in Europa, und viele Deutsche haben furchtbar unter der menschenverachtenden Politik des nationalsozialistischen Deutschland gelitten. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges haben die Menschen in Ostdeutschland und in anderen Ländern Mittel- und Osteuropas unter kommunistischer Diktatur gelebt. Sie wurden elementarster Rechte beraubt.

Das Gedenken an das Geschehene müssen wir wach halten, denn nur wer seine Geschichte kennt, versteht die Gegenwart und kann für die Zukunft lernen. Für die Etablierung einer demokratischen politischen Kultur ist die Aufarbeitung diktatorischer und totalitärer Kapitel der eigenen Vergangenheit unabdingbar. Gerade in Deutschland haben wir vor dem Hintergrund unserer eigenen Geschichte eine besondere Verantwortung, alles dafür zu tun, dass Krieg, Terror, Unfreiheit und Unterdrückung verhindert werden. Auch müssen wir auf das entschiedenste Rechtsradikalismus und antidemokratischem Denken im eigenen Land entgegentreten.

Als Ostdeutscher, der das SED-Regime bekämpft hat, ist für mich die Auseinandersetzung mit des SED-Diktatur eine besondere Herausforderung. Am Stasiunterlagengesetz (StuG) habe ich mitgearbeitet. Auf meine Initiative hin wurden im Deutschen Bundestag die Enquete-Kommissionen “Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland” (1992-1994) bzw. “Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit” (1994 bis 1998) eingerichtet. In beiden Kommissionen war ich Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. In der auf Empfehlung der Enquete-Kommissionen 1998 gegründeten “Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur” (auch hier hatte ich die Initiative!) trage ich von Beginn an Verantwortung als Vorsitzender des Stiftungsrates. Während der politischen Debatten um die Unterstützung der Menschen, die in der DDR politisch verfolgt und inhaftiert wurden, habe ich mich für eine möglichst gerechte Entschädigungsregelung eingesetzt. 2007 konnten nach schwierigen Verhandlungen mit dem 3. SED-Unrechts-bereinigungsgesetz monatliche Zahlungen für bedürftige Opfer der SED-Diktatur durchgesetzt werden. Dadurch wird die wirtschaft­liche Situation vieler SED-Opfer spürbar verbessert. Sie werden damit in besonderer Weise gewürdigt und unterstützt. Gleichwohl bleiben deutliche Defizite. Auch ich hätte mir eine großzügigere Regelung gewünscht, die weitere Opfergruppen (beispielsweise verfolgte Schülerinnen und Schüler) einbezieht und von der wirt­schaftlichen Lage der Betroffenen abge­koppelt ist. Keinesfalls darf jedoch die Verabschiedung des Dritten SED-Unrechts­bereinigungsgesetzes als Schlussstrich verstanden werden. Noch viele Probleme der SED-Opfer sind nicht oder unbefriedigend geregelt.

In Zukunft wird die internationale Zusammenarbeit in Fragen der Aufarbeitung beider Totalitarismen des 20. Jahrhunderts eine stärkere Rolle spielen. Sowohl die Aufarbeitung des Nationalsozialismus wie auch des Kommunismus sind heute eine europäische Aufgabe. Dabei ist mir vor allem die Aussöhnung und der Austausch mit unseren neuen EU-Partnern in Ostmitteleuropa wichtig. Hier ist in den letzten Jahrzehnten schon viel Positives geschehen und auch in jüngster Zeit gab es viele wichtige Initiativen. So ist die Gründung des Europäischen Netzwerkes Erinnerung und Solidarität, die ich intensiv vorangetrieben habe, Ausdruck der zunehmenden Überzeugung, dass wir die eigene Geschichte nur dann begreifen, wenn wir sie nicht nur im nationalen Kontext betrachten sondern auch die Sichtweisen anderer Länder kennen und verstehen lernen. Dies ist beispielsweise von großer Bedeutung, wenn es um das Gedenken an Flucht und Vertreibung von Deutschen am Ende des Zweiten Weltkrieges geht. Jahrelang habe ich mich dafür eingesetzt, dieses schmerzhafte Kapitel der Geschichte gemeinsam mit den europäischen Nachbarn aufzuarbeiten – auf eine Art und Weise, die der Versöhnung dient und nicht neue Gräben aufreißt. So habe ich 2003 die Errichtung eines Europäischen Zentrums gegen Vertreibungen vorgeschlagen. Mit dem Gesetz zur Errichtung einer unselbstständigen Stiftung “Flucht, Vertreibung, Versöhnung” konnte schließlich  2008 ein tragfähiger Kompromiß gefunden werden, auf deren Grundlage eine Darstellung dieser schwierigen Geschichte im Europäischen Geist der Versöhnung möglich ist. Wichtig ist dabei die Beteiligung polnischer und tschechischer Wissenschaftler, welche die Perspektive der Nachbarn in die Darstellung einbringen. Voraussetzung für das Gelingen dieses Projektes wird jedoch sein, dass der BDV endlich versteht, dass die Nominierung von Erika Steinbach neue Gräben aufreißt und dem Versöhnungsanliegen der Stiftung zuwiderläuft.